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BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorwurf der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung - Abtretung von Grundschulden zur Ermöglichung des Erwerbs eines Grundstücks im Zwangsversteigerungstermin zur Grunderwerbsersparnis - Eigentumsbegriff im Steuerrecht - Rechtspflicht zur Aufklärung des Finanzamts über ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69
Ein unbefugter Bruch des Berufsgeheimnisses hätte hierin nicht gelegen (BGHSt 1, 366;… BGH GA 1966, 625). - RG, 28.03.1924 - I 818/23
1. Kann das Unternehmen der verbotenen Ausfuhr (§§ 1, 7 AußenhkontrollVO.) durch …
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69
Die Rechtspflicht des Angeklagten, das Finanzamt über den wahren Sachverhalt aufzuklären, ergab sich jedoch nach dem auch im Steuerstrafrecht geltenden allgemeinen Grundsatz aus seinem vorangegangenen gefährdenden Tun (RGSt 58, 130; 68, 99, 104; vgl. auch BGH NJW 1953, 1841). - BGH, 24.09.1953 - 4 StR 249/53
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69
Die Rechtspflicht des Angeklagten, das Finanzamt über den wahren Sachverhalt aufzuklären, ergab sich jedoch nach dem auch im Steuerstrafrecht geltenden allgemeinen Grundsatz aus seinem vorangegangenen gefährdenden Tun (RGSt 58, 130; 68, 99, 104; vgl. auch BGH NJW 1953, 1841).
- BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69
Abgesehen davon, daß der Rücktrittsentschluß freiwillig sein muß, was nach den bisherigen Feststellungen nicht der Fall war, ist der Teilnehmer nur straffrenwenn er seinen Tatbeitrag völlig beseitigt, was hier uni möglich war, oder wenn er die Vollendung der Tat verhindert (RGSt 47, 358, 362; 62, 405, 406,bestätigt durch BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - 3 StR 437/53 -). - RG, 02.03.1934 - 1 D 142/33
1. Inwiefern kann sich eine Ehefrau einer Vermögenssteuerhinterziehung durch …
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69
Die Rechtspflicht des Angeklagten, das Finanzamt über den wahren Sachverhalt aufzuklären, ergab sich jedoch nach dem auch im Steuerstrafrecht geltenden allgemeinen Grundsatz aus seinem vorangegangenen gefährdenden Tun (RGSt 58, 130; 68, 99, 104; vgl. auch BGH NJW 1953, 1841). - RG, 10.10.1913 - V 9/13
Zur Anwendbarkeit des § 46 StGB. auf Mittäter, Gehilfen und Anstifter.
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69
Abgesehen davon, daß der Rücktrittsentschluß freiwillig sein muß, was nach den bisherigen Feststellungen nicht der Fall war, ist der Teilnehmer nur straffrenwenn er seinen Tatbeitrag völlig beseitigt, was hier uni möglich war, oder wenn er die Vollendung der Tat verhindert (RGSt 47, 358, 362; 62, 405, 406,bestätigt durch BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - 3 StR 437/53 -). - RG, 07.12.1928 - I 1142/28
Liegt ein Fall des § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. vor, wenn ein Zeuge seine vor der …
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 2 StR 317/69
Abgesehen davon, daß der Rücktrittsentschluß freiwillig sein muß, was nach den bisherigen Feststellungen nicht der Fall war, ist der Teilnehmer nur straffrenwenn er seinen Tatbeitrag völlig beseitigt, was hier uni möglich war, oder wenn er die Vollendung der Tat verhindert (RGSt 47, 358, 362; 62, 405, 406,bestätigt durch BGH, Urteil vom 8. Oktober 1953 - 3 StR 437/53 -).
- BGH, 12.11.1986 - 3 StR 405/86
Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, gegenüber dem Finanzamt die …
Täter einer solchen Tat kann nur sein, wer zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist (…vgl. Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 370 AO Rdn. 45; vgl. auch BGHSt 28, 371, 375, 378 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78]; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1969 - 2 StR 317/69; BFHE 111, 7).